Die Integrative Sonderschulung Sprache ist ein fester Bestandteil der Sonderschulmassnahmen des Kantons Zug und der Sprachheilschule als Kompetenzzentrum.
Alle Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf sollen, soweit möglich und sinnvoll, integrativ im Regelklassenunterricht geschult werden. Die Lernbedingungen werden so gestaltet, dass sie den unterschiedlichen Lern- und Förderbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler entsprechen und Lernerfolge ermöglichen.
Die Abteilung IS der Sprachheilschule ist im Kanton Zug für die Ausgestaltung der integrativen Sonderschulung im Bereich Sprache verantwortlich. Sie überprüft die Qualität und Wirksamkeit der Integrativen Sonderschulung und unterstützt das Fachteam IS der Gemeinde (Klassenlehrperson, Schulische Heilpädagogin, Logopädin) in der Umsetzung mittels Unterrichts- und Therapiebesuchen, Beratungen und Weiterbildungsangeboten.
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