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Stiftungsrat / Geschäfts­führender Ausschuss

Der gemeinnützige Zweck der Stiftung besteht in der Errichtung und im Betrieb einer Sprachheilschule mit Internat in Unterägeri, Kanton Zug.

Die 1884 auf Initiative der „Gesellschaft der Ärzte in Zürich“ gegründete Heilstätte und 1890 als Stiftung eingetragene «Stiftung Heilstätte bei Aegeri für scrofulöse und rachitische Kinder von Zürich und Umgebung», mit im Juni 1935 auf «Zürcher Kinderheilstätte in Unterägeri» geändertem Namen nannte sich ab 11. Dezember 1972 «Stiftung Zürcher Sprachheilschule Unterägeri» und führt die Sprachheilschule in Unterägeri (Kanton Zug).

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan der Stiftung im Sinne des Gesetzes. Er besteht aus mindestens 10 Mitgliedern. Ihm stehen unter anderem folgende, unübertragbare Aufgaben zu:

  • Wahl und Abberufung der Mitglieder des Stiftungsrates, des geschäftsführenden Ausschusses sowie der Revisionsstelle;
  • Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen;
  • Genehmigung des Jahresberichtes der Sprachheilschule und der Jahresrechnung der Stiftung;
  • Beschlüsse über Anträge des geschäftsführenden Ausschusses;
  • Beschlüsse über Erwerb oder Verkauf von Immobilien;
  • Antrag an die Aufsichtsbehörde zur Aufhebung der Stiftung.

Geschäftsführender Ausschuss (GA)

Meinrad Blum, Aktuar / Roger Hermann, Quästor (Finanzen) / Chantal Coens, Beisitzerin / Oskar Jenni, Beisitzer / Louis Landolt, Präsident

Der Geschäftsführende Ausschuss (GA) ist das geschäftsführende Organ der Stiftung. Er wird vom Stiftungsrat aus seiner Mitte für jeweils vier Jahre gewählt und besteht aus 5 Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst und besteht mindestens aus einem Präsidenten, einem Aktuar und einem Quästor. Er fasst in allen Angelegenheiten Beschlüsse, die nicht nach Gesetz, der Urkunde oder nach den Reglementen dem Stiftungsrat zugeteilt sind. Er kann die operative Leitung der Sprachheilschule an weitere Personen delegieren.